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AGB

Allgemeine Geschäfts­bedingungen
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Allgemeine Geschäfts­bedingungen

§1 Geltungsbereich

1. Die Michelscom GmbH mit Sitz in Koblenz, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz unter der Nummer HRB 26541, vertreten durch die Geschäftsführer Niclas Michels und Michael Fink (nachfolgend "Michelscom"), bietet Dienstleistungen für Unternehmer (nachfolgend "Kunde" oder "Auftraggeber") im Zusammenhang mit Online-Marketing und Personalbeschaffung an. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch "AGB") gelten als Grundlage aller geschlossenen Verträge zwischen Michelscom als Anbieter der im Vertrag festgehaltenen Leistungen und dem beteiligten Auftraggeber, sofern der Auftraggeber Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

2. Ein dem Kunden vorgelegtes schriftliches Angebot sowie ergänzende Zusatzvereinbarungen sind Bestandteile eines Vertrags im Sinne dieser AGB.

3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Michelscom ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Die Bezugnahme von Michelscom auf ein Schreiben oder eine E-Mail, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, begründet kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

4. Mit Zustandekommen des Vertrags bestätigt der Kunde die Geltung dieser AGB.

5. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden in der jeweils zum Zeitpunkt des letzten Vertragsschlusses gültigen Fassung, abrufbar unter www.michelscom.de/agb.

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§2 Vertragsart und Vertragsgegenstand

1. Michelscom erbringt Beratungs- und Agenturdienstleistungen in den Bereichen Onlinemarketing, Social Media sowie Mitarbeitergewinnung/Recruiting. Die jeweilige Leistungsbeschreibung ergibt sich unmittelbar aus den Angeboten von Michelscom.

2. Bei dem zwischen Michelscom und dem Kunden geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Dienstvertrag im Sinne des § 611 BGB. Es besteht Einigkeit, dass Michelscom bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werkes schuldet. Michelscom schuldet insbesondere nicht die Vermittlung und tatsächliche Akquirierung neuer Mitarbeiter.

3. Ziel der Beratungs- und Agenturdienstleistungen ist die Generierung qualifizierter Bewerbungen von Interessenten auf offene Stellen im Betrieb des Kunden. Eine qualifizierte Bewerbung im vorgenannten Sinn enthält den Vor- und Nachnamen des Bewerbers, dessen Telefonnummer und E-Mailadresse, Angaben zum bisherigen Lebenslauf des Bewerbers sowie qualifizierende Angaben (z.B. Führerschein, Sprachkenntnisse, mögliche Eintrittstermine).

4. Nach Vertragsschluss erhält der Kunde Zugang zum digitalen Arbeitsbereich von Michelscom (nachfolgend "digitaler Arbeitsbereich"), über den die zur Zusammenarbeit relevanten Angaben und Dokumente zur Verfügung gestellt werden. Bestandteil des digitalen Arbeitsbereichs ist unter anderem ein Bewerbermanagementsystem (nachfolgend "BMS"), in dem Bewerbungen erfasst und der Recruiting-Prozess dokumentiert wird.

5. Michelscom bestimmt Art und Umfang der zur Erreichung der vereinbarten Ziele erforderlichen Einzelmaßnahmen nach billigem Ermessen (§ 315 BGB), soweit diese nicht im Vertrag im Einzelnen festgelegt sind.

6. Michelscom ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen.

7. Die vereinbarte Vergütung enthält vorbehaltlich anderslautender Absprache kein Budget für etwaige Werbekampagnen des Kunden. Dieses ist vom Kunden separat zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls unmittelbar an den Plattformbetreiber zu entrichten. Etwaige Lizenzgebühren für Drittsoftware oder Drittinhalte sind - sofern nicht ausdrücklich abweichend geregelt - zusätzlich vom Kunden zu tragen.

8. Während der Zusammenarbeit wird Michelscom Websites/Landingpages im Namen des Kunden hosten, um die Vertragserfüllung zu gewährleisten. Sofern Michelscom im Rahmen der Arbeiten für den Kunden Domains und Funnel zur Verfügung stellt, werden diese vorbehaltlich abweichender Absprache für die Dauer der Vertragslaufzeit bereitgestellt.

9. Michelscom weist darauf hin, dass Werbeplattformen wie Google oder Meta jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen oder einzustellen. Derartige Maßnahmen Dritter liegen außerhalb des Einflussbereichs von Michelscom und berühren den Vergütungsanspruch von Michelscom nicht.

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§3 Vertragsschluss

1. Der Vertragsschluss zwischen Michelscom und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon), elektronisch (E-Mail, digitale Signatur) oder schriftlich erfolgen. Als Vertragsannahme gilt auch die explizite Zustimmung per E-Mail auf ein gestelltes Angebot. Hierbei sind etwaige Bindungsfristen zu beachten, sofern diese im Angebot gesondert angegeben sind.

2. Fernmündlich kommen Verträge zwischen Michelscom und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Michelscom das Telefonat und/oder den jeweiligen Videochat zu Qualitätssicherungs- und Dokumentationszwecken festhält.

3. Ein Vertrag kommt ferner zustande, wenn Michelscom mit der Leistungserbringung beginnt und der Kunde dem nicht unverzüglich widerspricht. Dies gilt insbesondere bei konkludentem Verhalten oder bei vorbehaltloser Inanspruchnahme der Leistung.

4. Der Kunde erhält bei fernmündlichem Vertragsschluss auf Wunsch eine Auftragsbestätigung von Michelscom, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.

5. § 312i Abs. 1 S. 1 Nr. 1-3 des Bürgerlichen Gesetzbuches finden keine Anwendung.

6. Verträge können in folgenden Formen geschlossen werden: a) Abonnements: Fortlaufende monatliche Leistungserbringung mit automatischer Verlängerung gemäß §5 Abs. 3. b) Kontingentverträge: Vereinbarte Anzahl von Kampagnen mit flexiblem Abruf durch den Kunden.

7. Bei Kontingentverträgen entspricht ein Kontingent einer Stellenanzeige für einen vom Kunden genannten Standort für 30 Tage. Der Standort ist während der aktiven Kampagnenlaufzeit nicht änderbar. Ein früheres Abschalten der Kampagne auf Wunsch des Kunden führt nicht zu einer Rückerstattung bereits geleisteter Vergütung. Erst mit dem Abruf eines Kontingents beginnt der Prozess der Optimierung der Kampagne sowie das Marketing auf den ausgewählten Kanälen. Der Kunde erhält Zugang zum digitalen Arbeitsbereich mit einer kundenbezogenen Übersicht sowie regelmäßige Austauschtermine mit einem persönlich zugewiesenen Kundenberater.

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§4 Vergütung, Fälligkeit, Garantie und Rechnungsstellung

1. Die Vergütung der von Michelscom zu erbringenden Leistung wird im Vertrag schriftlich festgelegt. Die Vergütung gliedert sich in der Regel in eine einmalige Einrichtungsgebühr sowie laufende, monatlich zu entrichtende Gebühren.

2. Sämtliche Preisangaben sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

3. Der Kunde ist vorleistungspflichtig. Die vereinbarte Einrichtungsgebühr ist ab Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, sofern nicht abweichend vereinbart. Die monatliche Gebühr ist jeweils im Voraus für den Folgemonat zu entrichten.

4. Sofern Ratenzahlung vereinbart wurde, ist die erste Rate bei Vertragsschluss fällig. Weitere Raten sind - sofern nichts anderes schriftlich vereinbart - jeweils monatlich im Voraus zu leisten.

5. Der Kunde gerät gemäß § 286 Abs. 3 BGB spätestens 14 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug. Im Falle des Verzugs werden Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

6. Bei Zahlungsverzug ist Michelscom berechtigt, die laufenden Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderung auszusetzen. Kommt der Kunde mit mindestens zwei (2) Raten in Verzug oder liegt ein sonstiger wichtiger Grund gemäß § 626 BGB vor, ist Michelscom berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Michelscom kann in diesem Fall Schadensersatz in Höhe der bis zum nächsten ordentlichen Beendigungszeitpunkt fälligen Vergütung verlangen. Ersparte Aufwendungen werden angerechnet.

7. Sofern als Bezahlart Lastschrifteinzug vereinbart wird, erteilt der Kunde Michelscom ein SEPA-Lastschriftmandat. Eine erteilte Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung. Kann eine vereinbarte Lastschrift nicht eingezogen werden und erfolgt eine Rückbuchung, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Michelscom zu überweisen und die durch die Rückbuchung entstandenen Kosten zu übernehmen.

8. Rechnungen werden in elektronischer Form als Datei-Anhang einer E-Mail im PDF-Format gestellt.

9. Der Kunde kann gegen Forderungen von Michelscom aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder von Michelscom unbestritten ist.

10. Sofern im Vertrag eine Garantieleistung vereinbart ist, gelten die folgenden Regelungen. Art, Umfang und Voraussetzungen der Garantie werden im jeweiligen Vertrag festgelegt. Eine Garantieleistung bezieht sich auf die Erstlaufzeit der Kampagne und setzt die vollständige Mitwirkung des Kunden gemäß §6 voraus.

11. Die Garantieleistung umfasst eine im Vertrag festgelegte Anzahl qualifizierter Bewerbungen oder Einstellungen (je nach vertraglicher Vereinbarung), die im Zeitraum der Erstlaufzeit der Kampagne zuzüglich einer im Vertrag festgelegten Rekrutierungskarenzzeit generiert bzw. durchgeführt werden. Wird dieses Garantieziel in der genannten Zeit nicht erreicht, erhält der Kunde eine anteilige Rückerstattung gemäß der im Vertrag festgelegten Konditionen.

12. Eine qualifizierte Bewerbung ist eine von Michelscom geprüfte Bewerbung mit vollständigen Kontaktdaten und Lebenslauf oder eine vom Kunden selbstständig hinterlegte Bewerbung im BMS. Eine Einstellung gilt als erfolgt, wenn ein von Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterschriebener Arbeitsvertrag vorliegt - unabhängig von Berufsbezeichnung und Niederlassung des Kunden. Eine Einstellung wird für Michelscom erst wirksam erfasst, wenn der entsprechende Bewerbende im BMS als "rekrutiert" markiert wird.

13. Der Kunde hat seinen Garantieanspruch spätestens 14 Tage nach Ende der Erstlaufzeit der Kampagne schriftlich gegenüber Michelscom geltend zu machen. Im Rahmen der Garantie gewährte kostenfreie Laufzeiten oder Zusatzkampagnen beinhalten keine Übernahme der Werbekosten.

14. Besetzt der Kunde die ausgeschriebene Stelle während der Vertragslaufzeit anderweitig, besteht kein Rückerstattungsanspruch. Verbleibende Anzeigenkontingente können jedoch für andere Positionen innerhalb von zwölf (12) Monaten genutzt werden.

15. Michelscom ist berechtigt, die Einhaltung der vereinbarten Prozesse zu prüfen, insbesondere wenn der Kunde einen Garantieanspruch geltend macht. Hierzu gehört auch die Rücksprache mit Bewerbenden bis zu 3 Monate nach Vertragsende.

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§5 Laufzeit und Kündigung

1. Leistungsbeginn und Laufzeit werden im jeweiligen Vertrag vereinbart.

2. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Start der Werbekampagne, spätestens jedoch einen Monat nach Vertragsschluss. Beruht die Verzögerung des Kampagnenstarts auf einer Verletzung der Mitwirkungspflichten durch den Kunden, beginnt die Vertragslaufzeit gleichwohl spätestens einen Monat nach Vertragsschluss; der Vergütungsanspruch von Michelscom bleibt in diesem Fall unberührt.

3. Im Falle eines Abonnements verlängert sich die Vertragslaufzeit, vorbehaltlich abweichender Vereinbarung, jeweils um die Dauer der Erstlaufzeit, sofern nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag fristgerecht gekündigt hat. Die konkrete Kündigungsfrist wird im Vertrag festgelegt. Eine einmalig entrichtete Einrichtungsgebühr wird im Verlängerungsfall nicht erneut erhoben.

4. Eine ordentliche Kündigung ist erstmals zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit möglich. Eine Kündigung vor Vertragsbeginn ist nicht vorgesehen.

5. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

6. Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt für beide Parteien unberührt.

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§6 Grundlagen der Zusammenarbeit und Mitwirkungspflichten

1. Michelscom verpflichtet sich, den Kunden nach bestem Wissen und Gewissen insbesondere bei seinen Recruiting-Aktivitäten zu unterstützen. Michelscom ist berechtigt, Leistungen - sofern inhaltlich nicht ortsgebunden - digital zu erbringen (z.B. über Zoom, Teams oder vergleichbare Plattformen).

2. Der Kunde wirkt aktiv an der Zusammenarbeit mit und stellt Michelscom alle Informationen, Auskünfte und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung, die für eine optimale Konzeption der Kampagne erforderlich sind. Die Mitwirkung des Kunden ist wesentlicher Bestandteil der Dienstleistung.

3. Zu den Mitwirkungspflichten gehören insbesondere: a) Benennung eines festen Ansprechpartners, der Michelscom während der gesamten Vertragsdauer kurzfristig und verbindlich für Fragen und Entscheidungen zur Verfügung steht. b) Registrierung und Absolvierung des Onboarding-Prozesses innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss. c) Bereitstellung vollständiger Stellenbeschreibungen, Anforderungsprofile, Unternehmensinformationen und Bildmaterial in digitaler Form. d) Freigabe von Kampagnen innerhalb von maximal 3 Werktagen. e) Aktive Mitwirkung am Recruitingprozess, insbesondere durch zeitnahe Kontaktaufnahme mit Bewerbern, Rückmeldung zum Status präsentierter Bewerber sowie Teilnahme an vereinbarten Abstimmungsterminen.

4. Alle im Rahmen der Mitwirkungspflicht vom Kunden bereitzustellenden Informationen sind spätestens zwei Wochen vor der geplanten Liveschaltung zur Verfügung zu stellen. Wird diese Frist nicht gewahrt, ist Michelscom berechtigt, den Kampagnenstart entsprechend zu verschieben.

5. Alle vom Kunden hinterlegten Informationen werden nach dem Onboarding-Prozess hinsichtlich ihrer Vollständigkeit, Qualität und Nutzbarkeit von Michelscom geprüft und abgenommen. Die Mitwirkungspflicht des Kunden gilt als erfüllt, wenn Michelscom die Abnahme erteilt hat.

6. Der Kunde ist verpflichtet, vor dem Veröffentlichungszeitpunkt der gestalteten Inhalte diese abzunehmen und zur Veröffentlichung freizugeben. Mit Kenntnisnahme der Fertigstellung wird dem Kunden eine Abnahmefrist von 3 Werktagen gewährt. Verstreicht diese Frist, ohne dass der Kunde Änderungswünsche mitteilt, gelten die Inhalte als freigegeben.

7. Fristen für die Leistungserbringung durch Michelscom beginnen erst, wenn der Rechnungsbetrag vollständig eingegangen ist und die notwendigen Mitwirkungshandlungen erbracht sind. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder unterlässt er erforderliche Mitwirkungshandlungen, bleibt der Anspruch von Michelscom auf die vereinbarte Vergütung unberührt.

8. Im Falle einer Verletzung der Mitwirkungspflichten gilt: a) Gewährleistungs- und Garantieansprüche setzen die Erfüllung der Mitwirkungspflichten voraus. b) Der Vergütungsanspruch von Michelscom bleibt unberührt. c) Michelscom steht ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

9. Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen (Werbeanzeigen, Internetauftritte, Impressum, Datenschutzerklärungen etc.) selbst verantwortlich. Sofern der Kunde Dienste im Sinne des TMG bereitstellt, obliegt ihm die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften.

10. Michelscom ist berechtigt, vom Kunden endgültig abgesagte Bewerber bzw. für den Kunden nicht in Betracht kommende Kandidaten in einen internen Bewerberpool aufzunehmen und gegebenenfalls an weitere Partnerunternehmen zu vermitteln. Michelscom stellt sicher, dass dem Kunden keine qualifizierten Kandidaten vorenthalten werden und kein Bewerber kontaktiert wird, solange er sich aktiv im Bewerbungsprozess mit dem Kunden befindet.

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§7 Nutzungsrechte und Urheberrechte

1. Alle Rechte an der genutzten Software, an Kennzeichen, Titeln, Marken und Urheber- und sonstigen gewerblichen Rechten von Michelscom verbleiben bei Michelscom.

2. Sämtliche Arbeitsergebnisse, Leistungen und Informationen, die von Michelscom für den Kunden erstellt und zur Verfügung gestellt werden, unterliegen dem Urheberrecht von Michelscom.

3. Der Kunde erhält kein Nutzungsrecht an Werbetexten/Stellenanzeigen, die von Michelscom auf Webseiten veröffentlicht wurden, sowie an Kampagnenstrukturen, -strategien und internen Prozessen und Methoden von Michelscom.

4. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht am digitalen Arbeitsbereich für die Dauer der Vertragslaufzeit zuzüglich 6 Monate. Dieses Nutzungsrecht dient ausschließlich der Durchführung des individuell geschlossenen Vertrags.

5. Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (einschließlich verbundener Unternehmen) ist ohne vorherige Zustimmung von Michelscom nicht gestattet.

6. Der Kunde gewährleistet, dass alle an Michelscom übermittelten Angaben und Inhalte frei von Rechten Dritter und rechtlich zulässig sind. Der Kunde stellt Michelscom von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung geistigen Eigentums frei.

7. Michelscom trägt die presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die von Michelscom erstellten Stellenanzeigen einschließlich der Bild- und Textelemente. Dies gilt nicht, sofern Inhalte vom Kunden übermittelt oder aktiv beeinflusst wurden. Die Freigabe der Veröffentlichung durch den Kunden ändert hieran nichts, es sei denn, der Kunde hat aktiv Einfluss auf die erstellten Stellenanzeigen genommen.

8. Michelscom behält sich bei Verletzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie Urheberrechten die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche sowie strafrechtlicher Schritte vor.

9. Die im Rahmen eines von Michelscom organisierten Media Days entstandenen Bild- und Videomaterialien werden dem Kunden zur freien Nutzung zur Verfügung gestellt. Das Urheberrecht verbleibt bei Michelscom bzw. dem beauftragten Dienstleister.

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§8 Referenznennung

1. Der Kunde räumt Michelscom ein umfassendes, zeitlich nicht befristetes, kostenfreies Recht ein, die Zusammenarbeit sowie die von Michelscom erbrachten Leistungen zu beschreiben und als Referenz zu verwenden. Dies umfasst unter anderem die Verwendung von Logos des Kunden, die Verwendung von Fotos, Videos, Grafiken und anderem Material, das im Kontext der Zusammenarbeit entstanden ist, sowie die Veröffentlichung von Ergebnissen zur Illustration und zu Werbezwecken in Print- und elektronischen Medien.

2. Diese Einwilligung kann aus wichtigem Grund widerrufen werden; auf berechtigte Interessen von Michelscom wird dabei Rücksicht genommen.

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§9 Haftung

1. Die Haftung von Michelscom für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung von Michelscom auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Höhe der im jeweiligen Vertrag vereinbarten Nettovergütung für die Erstlaufzeit.

3. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unbeschränkt.

4. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

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§10 Datenschutz und Vertraulichkeit

1. Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der anwendbaren Datenschutzgesetze.

2. Der Kunde wird gemäß den geltenden Datenschutzvorschriften davon unterrichtet, dass Michelscom seine personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertragszwecke verarbeitet.

3. Michelscom informiert in seiner Datenschutzerklärung über die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten sowie über die diesbezüglichen Rechte der Betroffenen. Der Kunde bestätigt, die Datenschutzerklärung von Michelscom vor Inanspruchnahme der Dienste zur Kenntnis genommen zu haben.

4. Die Parteien behandeln alle Informationen und Daten, die sie im Rahmen des Vertragsverhältnisses von der anderen Partei erhalten, vertraulich und geben diese nicht an Dritte weiter. Davon ausgenommen sind Informationen, die allgemein zugänglich sind oder bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nachweislich bekannt waren. Unternehmen, die mit einer Partei i.S.d. §§ 15 ff AktG verbunden sind, gelten nicht als Dritte im Sinne von Satz 1; gleiches gilt für Personen und Unternehmen, die zur Erfüllung des Vertrages von einer Partei beauftragt wurden und die in gleicher Weise zur Geheimhaltung verpflichtet sind. Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt für die Dauer von einem Jahr nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

5. Vor Beginn der Zusammenarbeit ist die Kenntnisnahme und Einwilligung eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) erforderlich, welcher die weiteren Regelungen hinsichtlich des Datenschutzes - insbesondere im Kontext der Erhebung und Verwendung von Bewerberdaten - konkretisiert.

6. Mit Nutzung des digitalen Arbeitsbereichs stimmt der Kunde der Protokollierung der Nutzung zu, die ausschließlich der Systemverfügbarkeit, Fehlersuche und Lösung von Supportanfragen dient. Eine Analyse des Nutzerverhaltens findet nicht statt.

7. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten sorgfältig aufzubewahren und nicht an externe Dritte weiterzugeben. Hat der Kunde die Verwendung seiner Zugangsdaten durch einen externen Dritten zu vertreten, hat er Michelscom von dem daraus entstandenen Schaden freizustellen.

8. Der Kunde erklärt sich widerruflich mit der Kontaktaufnahme durch Michelscom über Fernkommunikationsmittel (z.B. E-Mail, Telefon, Messenger-Dienste) einverstanden. Ein Widerspruch gegen einzelne Kontaktwege ist schriftlich unter Benennung der betroffenen Kommunikationskanäle an Michelscom zu richten.

9. Der Kunde behandelt Zugangsdaten, Materialien und interne Links, auf die er im Rahmen der Vertragserfüllung Zugriff erhält, vertraulich und gibt diese nicht an Dritte weiter.

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§11 Schlussbestimmungen

1. Sofern nicht anders vorgesehen, können Mitteilungen und Erklärungen nach diesem Vertrag in Schriftform erfolgen. Michelscom kann hierzu die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse verwenden. Änderungen der Kontaktdaten wird der Kunde Michelscom unverzüglich mitteilen.

2. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform nach § 126b BGB (z.B. E-Mail oder Brief). Dies gilt auch für Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie für die Abbedingung dieses Formerfordernisses.

3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

4. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Gerichtsstand Koblenz. Michelscom ist daneben berechtigt, Ansprüche am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.

5. Die Vertragssprache ist Deutsch.

6. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem von den Parteien ursprünglich angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.

7. Michelscom ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen in Textform zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Michelscom für den Kunden zumutbar ist. Die Änderungen treten in Kraft, sofern der Kunde nicht innerhalb der Frist schriftlich widerspricht. Auf die Möglichkeit des Widerspruchs und dessen Rechtsfolgen wird Michelscom in der Mitteilung gesondert hinweisen. Im Falle eines Widerspruchs steht beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht zu.

8. Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns zu wahren. Michelscom behält sich bei rechtswidrigen oder geschäftsschädigenden Äußerungen über das Unternehmen die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche vor.

9. Michelscom schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern i.S.v. § 14 BGB. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht bei Verträgen zwischen Unternehmern nicht.

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AGB Version: 05.05.2026

Michelscom GmbH, Koblenz, Deutschland

Vorherige Versionen
AGB 27.04.2022
Michelscom GmbH
Bubenheimer Bann 4
56070 Koblenz
Kontakt:
+49 30 65212 0138info@michelscom.de
Ihr Ansprech­partner
Zahar Gutin
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